Wie ist der Ablauf bei Schulen und Kindergärten in Sachen Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besagt, dass für die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen sind, stets eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten für Kinder unter 16 Jahren notwendig ist. Für den Tagesbetrieb und die Ausübung der Erziehung und deren Dokumentation wird dafür ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Im Betreuungsvertrag werden die Rahmenbedingungen für das Betreuungsverhältnis zwischen der Schule, Kindergarten und den Erziehungsberechtigten bzw. dem Kind geregelt. In diesem Vertrag ist auch die Einwilligung zu Bildern, Videos und Tonaufnahmen geregelt, um den Datenschutz der Kinder zu gewährleisten. Wie Ihr bemerkt, wir nennen nicht die Eltern, sondern die Erziehungsberechtigten als Vertragspartner. Es existieren diverse Urteile bei getrenntlebenden Eltern bezogen auf den Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre der Kinder.
Ablauf in der Einrichtung zum Fototermin
Wir Fotografen benötigen für jedes Kind, das fotografiert wird, vorab ein schriftliches Einverständnis. Dazu wird vor dem geplanten Termin ein Infopaket an den jeweiligen Kindergarten, die jeweilige Schule übergeben. Zum einen schließen wir mit der jeweiligen Einrichtung einen Vertrag zu Durchführung des Fototermines mit dem Einverständnis innerhalb der Einrichtung zu fotografieren. Zum anderen mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten, da nach Art. 8 DSGVO Absatz 1 Kinderfotos ein sensibles Gut sind. Daher wird kein Kind ohne das vorherige Einverständnis der Eltern abgelichtet. Es werden nur Kinder einzeln und in der Gruppe fotografiert werden, deren unterschriebenes Einverständnis uns vorliegt. Basierend auf der DSGVO Art. 8, Absatz 1 dürfen wir Fotos von Kindern nicht vervielfältigen und anderen zur Verfügung stellen, daher wird das Gruppenbild auch nicht digital zur Verfügung gestellt.
Online-Galerie und Fotoprodukte
Die Bilder der Kinder werden mittels QR Code sicher und unter Einhaltung des Datenschutzes im Onlineshop abgelegt. Jedes Kind bekommt ein eigenes Online-Album. Die Produktion von einzelnen Foto-Produkten erfolgt bei entsprechenden Laboren, ebenfalls unter Einhaltung des Datenschutzes. Mit jedem unserer Partner haben wir einen entsprechenden Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unsere Partner haben ebenfalls mit ihren Sub-Unternehmern einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgeschlossen.
Antworten auf Fragen die Sie noch haben
Wir arbeiten stets unter der Prämisse, dass das Aufnehmen von Kinderfotos im Kontext des Themas Kinder und Datenschutz steht. Ebenso halten wir uns strikt an die Vorgaben für die spätere Präsentation solcher Fotos. Einen großen Teil der immer wiederkehrenden Fragen haben wir in unseren FAQ-Schul -und Kindergartenfotografie beantwortet. Ihr habt weitere Fragen als Eltern, Erziehungsberechtigte, Elternrat, Förderverein oder Trägerschaft; bitte nehmt Kontakt mit uns auf.
Telefon: 07306 919096